Madeleine Petersen Weiner: “Feststeht trotz aller Besorgnis um das Funktionieren des öffentlichen Diskurs ohne Angst vor Repressalien oder vor Einflussnahme, dass in einem demokratischen Rechtsstaat das Recht auf Schutz vor Falschbehauptungen und vor Diffamierungen ebenso geschützt sein muss wie das Recht auf freie Meinungsäußerung.”
Dass sich das OLG Dresden bei seiner Entscheidung auf eine noch nicht umgesetzte Richtlinie beruft, ist außergewöhnlich und wirft einige Fragen auf. Um einen effektiven und flächendeckenden Schutz vor SLAPP-Klagen zu gewährleisten und potentielle Unsicherheiten bei Richter*innen zu klären, muss der Gesetzgeber die Richtlinie zügig und in vollem Umfang in deutsches Recht umsetzen.
RA Dr. Jonas Kahl: “In der Bearbeitung von SLAPPs ist es besonders wichtig, etwaige Nebelkerzen vom tatsächlichen Kern der Auseinandersetzung trennen zu können. Erst auf Basis dessen können Mandant*innen einen realistischen Blick auf die tatsächlichen Risiken der Auseinandersetzung bekommen.”
SLAPPs sind oft erfolgreich darin, kritische Stimmen zum schweigen zu bringen. Viele Betroffene, die erfolgreich eingeschüchtert wurden, äußern sich ungern zu ihren Fällen -schon gar nicht proaktiv oder öffentlich. Dies führt zu einem gravierenden Datenmangel, der die wahre Dimension des Problems verschleiert.