EUROPA (NACH LÄNDERN)

 
 

+ Estland

Antikorruptionsgesetz

  • verbietet Angestellten des öffentlichen Dienstes, Korruption zu verschleiern
  • gewährt ihnen Vertraulichkeit und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
  • kann außerhalb des öffentlichen Sektors angewandt werden

Strafgesetzbuch

  • falsche Meldungen sind strafbar

Zeugenschutzgesetz schützt Zeugen vor, während und nach Gerichtsverfahren

 
 

+ Luxembourg

Loi du 13 février 2011 renforçant les moyens de lutte contre la corruption (“Gesetz zur Korruptionsbekämpfung”)

Eingeführt als Anpassung folgender Gesetze:

  • Arbeitsgesetzbuch
  • Öffentliches Dienstrecht
  • Kommunales Dienstrecht
  • Strafprozessordnung
  • Strafrecht

Gesetz, das hauptsächlich auf die Bekämpfung von Korruption abzielt; enthält Bestimmungen zum Umgang mit Enthüllungen illegaler Handlungen

 

+ Polen

Kodeks postępowania karnego /Strafprozessordnung

  • definiert es als staatsbürgerliche Pflicht à lex imperfecta, Verstöße zu melden
  • definiert Hinweisgabe indirekt als moralische Pflicht
  • sieht keine Schutzmaßnahmen vor

Arbeitsgesetzbuch

  • bietet Kündigungsschutz mit Anspruch auf Abfindung
  • aus Artikel 101 § 2.4 kann abgeleitet werden, dass das Versäumnis, illegale Aktivitäten innerhalb eines Arbeitsumfelds zu melden, die Nichteinhaltung vertraglicher Pflichten darstellt

Strafgesetz

  • enthält allgemeine Strafen für ungerechtfertigte Entlassung, Diskriminierung und Belästigung
 
 

+ Zypern

Strafrecht kriminalisiert Nichtanzeige von Fehlverhalten

Öffentliches Dienstrecht

  • Verpflichtet Angestellte, MIssstände zu melden
  • Kriminalisiert Vergeltungsmaßnahmen

Kündigungsschutzgesetz

  • Kann Mitarbeiter vor der Meldung von Straftaten schützen
  • Die Mitarbeiter sind verpflichtet, Firmenvorschriften einzuhalten

+ Bulgarien

Strafprozessordnung:

  • Verpflichtet Bürger, Straftaten zu melden
  • Regelt keinen Schutz für meldende Personen

Verwaltungsverfahrensgesetz:

  • Enthält Bestimmungen für Angestellte des öffentlichen Sektors zur Meldung von Machtmissbrauch, Korruption, Misswirtschaft von öffentlichem Eigentum und anderem
  • Regelt nicht explizit den Schutz für meldende Personen

Gesetz zur Verhinderung von Interessenkonflikten und zur Feststellung von Missständen

  • Regelt die Offenlegung von Informationen über Interessenkonflikte
  • Regelt nicht explizit den Schutz für meldende Personen
 

+ Finland

Arbeitsvertragsgesetz

  • Schützt im Falle arbiträrer Kündigung
  • Ähnliche Bestimmungen sind im Gesetz für lokale Beamte zu finden (nicht online verfügbar)

Antidiskriminierungsgesetz

  • Verbietet Diskriminierung und Belästigung
 

+ Irland

Protected Disclosures Act/Gesetz über geschützte Offenlegungen

  • Regelt Meldeverfahren und Schutz von Hinweisgebern
 
 

+ Portugal

Arbeitsrecht:

  • Schützt vor ungerechtfertigter Kündigung
  • Mitarbeiter dürfen nicht bestraft werden, wenn sie Verbrechen melden, aber es gibt keinen Mechanismus für Schutzmaßnahmen

Gesetz 19/2008 (geändert durch Gesetz 30/2015) (kein Link verfügbar)

  • Sicherstellung der Einhaltung von EU und GRECO-Empfehlungen im Kampf gegen Korruption
  • Stellt theoretisch Vergeltungsmaßnahmen gegen Mitarbeiter, die Korruption melden, unter Strafe
  • Wurde durch Änderung 2015 auf den privaten Sektor ausgeweitet
  • Aufsicht liegt bei Staatsanwaltschaft
  • Strafrechtliche Sanktionen für Vergeltungsmaßnahmen gegen oder die Offenlegung von persönlichen Informationen eines Mitarbeiters, der Korruption meldet
 

+ Spanien

Ley Orgánica 19/1994, de 23 de diciembre, de protección a testigos y peritos en causas criminales /Zeugenschutzgesetz

  • schützt Zeugen in Strafverfahren; keine Sonderklausel für Hinweisgeber

+ Dänemark

Gesetz über die öffentliche Verwaltung

  • Enthält eine Klausel, die zur Geheimhaltung verpflichtet

Strafgesetz:

  • Erlaubt Angestellten, Missstände zu melden
  • Schließt keine Schutzmaßnahmen mit ein

Arbeitgeber- und Angestelltengesetz

  • Enthält einen Rahmen für Entschädigungen in Fällen willkürlicher Entlassung
 

+ Frankreich

Loi Sapin II (2016)

  • regelt Meldungen von Verstößen im öffentliche Interesse und den Schutz von Hinweisgebern
  • Antikorruptionsgesetz
 
 

+ Niederlande

Wet huis voor klokkenluiders/Hinweisgeberschutzgesetz

  • Regelt Meldeverfahren und Schutz von Hinweisgebern
  • Führt zentrale Meldestelle ein
 
 

+ Tschechien

Arbeitsrecht

  • Schließt Bestimmungen zum Kündigungsschutz mit ein

Verwaltungsverfahrensgesetz

  • ermöglicht es Mitarbeitern, Berichte vertraulich und anonym einzureichen;
  • schließt keine Schutzmaßnahmen mit ein
 
 
 

+ Griechenland

Gesetz 4254/2014

  • 2014 wurde rechtlicher Schutz für Angestellte im öffentlichen Sektor eingeführt
  • Für Angestellte im privaten Sektor wird Schutz aus dem Arbeitsrecht abgeleitet
  • Sehr begrenzte, unvollständige Gesetzgebung
 
 

+ Österreich

§ 99 BWG

  • Regelt die Offenlegung innerhalb des Bankensektors, in Übereinstimmung mit relevanten EU-Richtlinien
  • Verpflichtet Finanzinstitute, interne Whistleblowing-Systeme einzurichten
  • Verpflichtet Mitarbeiter, Unregelmäßigkeiten zu melden

Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz

Beamtendienstrechtsgesetz